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AGBs§ 1 Gültigkeit der Bestimmungen 1.1 Die Firma Vorax (Inhaber: Sebastian Krämer, Herrensand 5, D-68219 Mannheim; nachfolgend Vorax genannt) führt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB aus. Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals explizit vereinbart werden. Gegenteiligen Erklärungen des Kunden bezüglich der Wirksamkeit seiner Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. 1.2 Für alle Rechtsgeschäfte mit uns, sind die folgenden Bestimmungen maßgebend. Mit Erteilung eines Auftrages und/oder Annahme der ersten Leistung/Lieferung erkennt der Kunde die ausschließliche Gültigkeit unserer Bestimmungen an, auch seine eigenen Geschäftsbedingungen von diesen Bestimmungen abweichen, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart ist. 1.3 Angestellte und Vertreter der Firma Vorax sind nicht befugt, mündliche Zusicherungen zu geben oder mündliche Vereinbarungen zu treffen, die über den Inhalt dieser AGB hinausgehen. § 2 Angebote und Auftragsbestätigungen 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Der Auftrag gilt erst als angenommen, wenn er von uns schriftlich mit einer Auftragsbestätigung bestätigt wurde. 2.2 Abbildungen und Angaben in Katalogen, Prospekten, Internet-Präsentationen und sonstigem Werbematerial sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Änderungen bleiben uns vorbehalten, sofern dadurch der Vertragsgegenstand keine für den Kunden unzumutbare Änderung erfährt. § 3 Kostenvoranschläge Kostenvoranschläge gelten nur für die darin aufgeführten Arbeiten. Sie sind nur in schriftlicher Form und in der Höhe nach nur annähernd verbindlich. § 4 Mängel Etwaige offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Werktagen nach der erbrachter Dienstleistung oder Kauf schriftlich zu melden. § 5 Abtretungsverbot Die Rechte des Kunden aus den mit uns getätigten Geschäften sind nicht übertragbar. § 6 Zahlungsmodalitäten 6.1 Alle Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Zahlungen gelten mit Gutschrift auf unserem Konto als bewirkt. Wechsel nehmen wir nur nach vorheriger Vereinbarung an. Die Gutschrift von Wechseln oder Schecks erfolgt stets vorbehaltlich der Einlösung mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen. Diskont- und Wechselkosten gehen zu Lasten des Kunden. 6.2 Der Kunde versichert die pünktliche Zahlung der Rechnungen. Widrigenfalls ist Vorax berechtigt, die entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Es besteht unsererseits keine Rückerstattungspflicht für bereits bezahlte Leistungen. 6.3 Die Aufrechnung ist nur mit unbestritten oder rechtskräftig festgelegten Gegenforderungen zulässig. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Kunden wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertrags-verhältnissen ist ausgeschlossen. 6.4 Unsere Hosting-Angebote unterliegen einer Beschränkung hinsichtlich des Speicherplatzes. Für den Fall, dass die Beschränkungen überschritten werden, sind wir berechtigt, einen angemessenen Vorschuss vom Kunden zu verlangen. § 7 Zahlungsverzug 7.1 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen oder den sich aus dem E igentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein, wird über sein Vermögen das gerichtliche Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder laufen Ansprüche ein, die erhebliche und begründete Zweifel über seine Kreditfähigkeit aufkommen lassen, so wird unsere Gesamtforderung gegen ihn - auch bei Wechseln mit späterer Fälligkeit - sofort fällig. 7.2 Für den Fall, dass der Kunde über vier Wochen mit der Zahlung im Verzug ist, sind Mahngebühren in Höhe von 10% des Auftragwertes bzw. mindestens 10,- € fällig. 7.3 Vom Eintritt des Verzuges an sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. § 8 Gewährleistung 8.1 Vorax verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung und damit zum Tausch defekter Kompotenten innerhalb der Gewährleistungsfrist. 8.2 Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Kunde, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen. § 9 Haftungsbeschränkung 9.1 Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 9.2 Kann die geleistete Leistung durch schuldhafte Verletzung oder uns obliegenden Nebenverpflichtungen, z.B. durch unterlassene oder fehlerhafte Beratung oder Anleitung vom Kunden nicht vertragsmäßig verwendet werden, gelten für unsere Haftung unter Ausschluss weiterer Ansprüche die Bestimmungen unter Ziffer 3 entsprechend. Im Übrigen haften wir bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 9.3 Für Produkte und Dienstleistungen Dritter übernimmt Vorax keine Haftung und keine Garantie auf deren Funktion. Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder Einsatz entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, der die Produkte und Dienstleistungen Dritter einsetzt. § 10 Technische Probleme, Leistungsverzögerung 10.1 Im Falle von technischen Problemen, die eine Weiterführung dieses Vertrages nicht ermöglichen, ist Vorax berechtigt, Teile, oder den gesamten Vertrag fristlos zu kündigen. Die für den laufenden Monat erhobenen Kosten werden in diesem Fall dem Kunden erstattet. Es besteht, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, kein Anspruch auf Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn. 10.2 Leistungsverzögerungen aufgrund des Ausfalls von Kommunikationsnetzen hat Vorax nicht zu vertreten. Dies gilt auch bei verbindlich vereinbarten Fristen. 10.3 Schadensersatzansprüche des Kunden aus nicht erbrachter Leistung sind gegenüber der Vorax sowie gegenüber deren Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. § 11 Datenschutz 11.1 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten in unserer EDV-Anlage gespeichert und automatisch verarbeitet werden. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die bei ihm vorhandenen Datenverarbeitungsanlagen und Datenbestände den Anforderungen der geltenden Datenschutzgesetze und - Vorschriften entsprechen. Dies gilt insbesondere, soweit die Erhebung, Verarbeitung, Veränderung, Übermittlung und Löschung von Daten bzw. Datenbeständen betroffen sind. 11.2 Vorax verpflichtet sich, im Rahmen ihrer Vertragsleistungen nicht gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen zu verstoßen. Sie lässt sämtliche von ihr beauftragten Personen eine Verpflichtungserklärung nach § 5 Bundesdatenschutzgesetz unterzeichnen und verpflichtet diese Personen zur Verschwiegenheit. Das Vorgehen im Rahmen ihrer Tätigkeit stimmt die Vorax mit dem Datenschutzbeauftragten des Auftraggebers ab. 11.3 Beide Parteien haben über alle ihnen bekannt gewordenen geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren und sämtliche im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrages stehenden Informationen auch über dessen Ablauf hinaus streng vertraulich zu behandeln. 11.6 Soweit Daten an uns - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. § 12 Nichtigkeitsklausel Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen. § 13 Gerichtsstand Gerichtsstand ist Mannheim. |
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